Wer soll zukünftig die Maklerkosten beim Verkauf von Immobilien übernehmen?
Wir sind für den neuen Gesetzesentwurf: Wer bestellt, bezahlt auch. Mit unserer Kampagne PRO Bestellerprinzip unterstützen wir das Vorhaben.

Worum geht es:

Aktuell ist rechtlich nicht vorgeschrieben, wer beim Verkauf einer Immobilie die Maklercourtage bezahlt. So sind die örtlichen Gepflogenheiten unterschiedlich. Bisher wurden die Maklerkosten entweder geteilt oder ganz vom Käufer übernommen. Das soll sich nun ändern. Katarina Barley hat eine entsprechende Gesetzesänderung vorgeschlagen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz schlägt vor, dass zukünftig der Besteller die Maklerleistung komplett zahlen soll.

Zur Wirkung des Bestellerprinzips gibt es in Deutschland praktische Erfahrungen. Es gilt für Mietwohnungen bereits seit Sommer 2015. Direkt nach der Einführung waren Immobilienmakler eine Zeit lang weniger gefragt. Da eine Vermietung aber sehr zeitintensiv ist, beauftragen und zahlen die Vermieter inzwischen wieder häufiger einen Makler. Die Lage hat sich normalisiert – das Bestellerprinzip funktioniert.

Die Situation auf dem Immobilienmarkt:

Im Normallfall beauftragen die Eigentümer als Verkäufer den Makler. Sie hätten nach der neuen Regelung auch die Courtage zu zahlen. Dies entspräche vollkommen den Grundprinzipien einer Marktwirtschaft: Wer bestellt, bezahlt. Warum dies nicht für jeden nachvollziehbar sein soll, ist eine gute Frage.

Tatsächlich kommt die Kritik am Gesetzesentwurf von allen Seiten. Die meisten Makler und Immobilien-Verbände sind dagegen – wir nicht. Es heißt, die neue Regelung löse keine Probleme. Wir sehen das anders. Und dafür haben wir gute Gründe.

Auf dem Immobilienmarkt in Deutschland herrschen zum Teil Zustände wie im Wilden Westen. Feste Regeln beim Verkauf von Immobilien gibt es nicht, sondern nur allgemeine Vorschriften. Und diese werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgelegt. So liegt es ganz in den Händen der jeweiligen Makler, ob sie für ihre Kunden eine hochwertige Dienstleistung erbringen oder nicht. In Deutschland hat der Maklerberuf traditionell ein eher schlechtes Image. In der Maklerbranche tummeln sich zu viele Anbieter, die allein an schneller Gewinnmaximierung orientiert sind. Langfristige Kundenbindung, solide Arbeitsweisen und die innere Einstellung, als Dienstleister tätig zu sein, fehlen erschreckend häufig. Das muss nicht so sein!

Unsere Erfahrungen im Ausland zeigen, dass der Immobilienmarkt durch das Bestellerprinzip stabiler und professioneller werden kann. So mancher Makler wird es sicher schwerer haben, Aufträge zu bekommen. Das düstere Bild drohender Verluste sorgt momentan für einen lauten Aufschrei der Branche. Aber wen genau werden diese Verluste vor allem treffen? Die unprofessionell auftretenden Makler. Sie sind aber sowieso schon für den negativen Ruf der Branche verantwortlich. Ein seriös arbeitendes Immobilienunternehmen hat wenig zu befürchten.

Es ist nun einmal so: Das Tätigkeitsfeld eines guten Maklers ist umfangreich und anspruchsvoll. Er konzipiert die richtige Marketing-Strategie und setzt diese um. Er ermittelt einen realistischen Verkaufspreis und managt den Umgang mit Interessenten. Auch die Leitung von Verkaufsverhandlungen und die Vorbereitung des Kaufvertrags gehören zu seinen Aufgaben. Stimmt der Service, sind auch die Kunden zufrieden.

Deshalb genießt der Job des Immobilienmaklers im Ausland hohes Ansehen. Und in Spanien, Holland, England sowie den USA, um nur einige Beispiele zu nennen, ist es dabei ganz normal, dass der Besteller den Makler für die erbrachten Dienstleistungen bezahlt.

Unsere Überzeugung:

Wir bieten unseren Kunden schon seit Jahren einen Mehrwert, wenn er uns als Vermittler beauftragt. Eine gute Leistung wird auch angemessen bezahlt. Unsere Kunden wissen die Arbeitsergebnisse zu schätzen. Daher sehen wir bei der geplanten Reform keine Schwierigkeiten auf uns zukommen. Im Gegenteil: Durch das neue Gesetz kann der Markt fairer, transparenter und professioneller werden. Damit wäre sowohl den Kunden als auch den seriösen Maklern geholfen. So erleben wir es schon jetzt bei unseren Geschäften auf Mallorca, wo üblicherweise der Besteller bezahlt.

Längst haben wir die Wortwahl unserem Aufgabenspektrum angepasst. Wir sind eine Immobilien-Agentur und kein Makler oder Immobilienunternehmen. Bei uns arbeiten Sales Agents und Manager, die einen Sales Pitch machen. Echter Wettbewerb, faire Preise und eine gesunde Marktbereinigung wären ganz in unserem Sinne!

An unserer Haltung zum Bestellerprinzip seht Ihr, dass der Slogan „we make a difference“ für unser gesamtes Denken und Handeln gilt. Wir scheuen uns nicht, auch gegen den Strom zu schwimmen, wenn es Situation, Erfahrung und eigene Überzeugung verlangen.

#probestellerprinzip