Das Grundstück befindet sich in leichter Hanglage und bietet aufgrund des bereits vorliegenden positiven Bauvorbescheids vielfältige Möglichkeiten für eine zukünftige Bebauung. Vorgesehen ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses oder eines Wohn- und Geschäftshauses in dreigeschossiger Bauweise. Auch die Realisierung einer Tiefgarage ist möglich. Die zulässige Grundfläche der Bebauung kann dabei insgesamt über 1.300 m² betragen. Die dreigeschossigen Baukörper sind in zwei separate Gebäudekörper aufzuteilen, wobei ein verbindender Baukörper im Erdgeschoss möglich ist. Die Grundfläche der beiden dreigeschossigen Baukörper beträgt insgesamt 1.163 m².